Kurzfristige BTV-Handlungsanweisung zur Kälteregelung

veröffentlich am 1. April 2024 | Allgemein, Spielbetrieb

Kurzfristige BTV-Handlungsanweisung zur Kälteregelung

veröffentlich am 1. April 2024 | Allgemein, Spielbetrieb

Begründung für diese Regelung:

Die Firma Dunlop teilte dem BTV am 1. April 2024 per Eilmeldung mit, dass der erst 2023 neu eingeführte BTV 2.0 Ball bei Temperaturen unterhalb von 10 Grad Celsius nicht mehr zum Spielen auf Sandplätzen geeignet ist. Die Ursache dürfte wahrscheinlich an dem Anfang 2024 neu eingeführten Klebstoff liegen. Erst kürzlich durchgeführte Tests zeigten, dass dieser Klebstoff bei niedrigen Temperaturen seine Klebekraft verliert. Als Folge davon löst sich der Filz vom Gummikern.

Der Wechsel zu einem anderen temperaturbeständigeren Klebstoff ist im Jahr 2024 nicht mehr möglich. Außerdem wurden bereits ca. 250.000 Dosen BTV 2.0 mit dem mangelhaften Klebstoff produziert und teilweise bereits ausgeliefert. Eine Rücknahme würde sowohl bei Dunlop als auch beim BTV Kosten im sechsstelligen Euro-Bereich verursachen, und kommt somit nicht in Frage..

Der BTV geht eh davon aus, dass diese Kälteregelung, falls überhaupt, dann nur im Sommer 2024 im Zeitraum der Eisheiligen (11. Mai bis 15. Mai 2024) zur Anwendung kommt.